Leseprobe
2.1 Organisationsstruktur
In diesem Abschnitt wollen wir uns die Organisationsstruktur und die Stammdaten der neuen Anlagenbuchhaltung in SAP S/4HANA näher anschauen. Im Prinzip bleiben dieselben Organisationsobjekte wie bisher bestehen, nämlich der Bewertungsplan, der Bewertungsbereich sowie die Anlagenklasse.
Alle Anlagen im System müssen den Ausprägungen dieser Organisationsobjekte eindeutig zugeordnet werden.
Auf diese Weise können Sie
- anlagenbuchhalterisch relevante Organisationsstrukturen abbilden und
- Ihr Anlagevermögen nach anlagenbuchhalterischen Kriterien klassifizieren.
2.1.1 Bewertungsplan
In SAP S/4HANA werden die verschiedenen Rechnungslegungsvorschriften und Abschreibungsmethoden sowie gesetzlichen Anforderungen für ein bestimmtes Land weiterhin unter dem Dach eines Bewertungsplans zusammengefasst. Basierend auf den länderspezifischen gesetzlichen Anforderungen liefert die SAP für die meisten Länder einen Musterbewertungsplan mit vordefinierten Standardbewertungsbereichen aus. Darüber hinaus können Sie für ein bestimmtes Land auch mehrere Bewertungspläne erstellen, falls es unterschiedliche betriebswirtschaftliche Ansprüche zu erfüllen gibt.
Die Musterbewertungspläne sind u.a. für folgende Länder verfügbar:
- USA
- Spanien
- Großbritannien
- Österreich
- Schweiz
- Deutschland
Sie enthalten lediglich Bewertungsbereiche nach dem lokalen Recht. Falls es geboten ist, können noch Bewertungsbereiche gemäß den internationalen Rechnungslegungsvorschriften hinzugefügt werden.
Die ausgelieferten länderspezifischen Bewertungspläne – beispielsweise für Deutschland und die USA – enthalten u.a. Standardbewertungsbereiche für
- die Bewertung nach lokalem Recht,
- die steuerrechtliche Bewertung,
- die kalkulatorische Bewertung,
- für Sonderposten und
- Investitionsförderungen.
Diese Standardbewertungsbereiche stellen einen Referenzsatz dar, der aus Sicht der SAP alle betriebswirtschaftlich und rechtlich denkbaren Erfordernisse abdeckt.
Diese Referenzbewertungspläne dienen allerdings nur als Referenz und sind somit nicht direkt nutzbar. Da Sie beim Hinzufügen eines Bewertungsbereichs immer auf einen bereits vorhandenen Bewertungsbereich Bezug nehmen müssen, sollten Sie Standardbewertungsbereiche nur nach sorgfältiger Prüfung löschen. Verzichten Sie im Zweifelsfall auf Letzteres und deaktivieren Sie stattdessen nicht benötigte Standardbewertungsbereiche in der Anlagenklasse. Mit der Thematik der Anlagenklasse werden wir uns im Abschnitt 2.2 näher beschäftigen.
Falls Sie einige Bewertungsbereiche nicht benötigen, können Sie diese entfernen. Allerdings gelten für den zu löschenden Bewertungsbereich folgende Voraussetzungen:
- Der führende Bewertungsbereich einer Bewertung, der »realtime« bzw. zeitgleich in das Hauptbuch bucht, darf nicht gelöscht werden.
- Der zu löschende Bereich darf kein Referenzbereich für einen anderen Bereich sein, woraus folgt, dass kein anderer Bewertungsbereich von dem zu löschendenBewertungsbereich Werte und/oder Parameter übernehmen darf.
- Der zu löschende Bereich darf keine Grundlage für die Aufbauformel eines abgeleiteten Bereichs bilden. Eventuell muss die Aufbauformel geändert oder der abgeleitete Bereich zuerst gelöscht werden.
- Es darf kein Mitbuchen seiner Bestandswerte im Hauptbuch erfolgen.
- Wenn es sich um einen Bereich für Investitionsförderungen handelt, müssen Sie zunächst alle Förderschlüssel entfernen, die auf diesen Bereich verweisen. Dadurch löscht das System einen zum Löschen markierten Bewertungsbereich im Bewertungsplan sowie in den Bewertungsangaben aller betroffenen Anlagen und Anlagenklassen.
Wenn Sie Ihre Buchungskreise für die Anlagenbuchhaltung definiert haben, wird jedem Buchungskreis (BuKrs) ein Bewertungsplan (BewPlan) zugeordnet (siehe Abbildung 2.1).
Abbildung 2.1: Buchungskreis – Bewertungsplan zuordnen
2.1.2 Bewertungsbereich
Ein Bewertungsbereich repräsentiert die Bewertung des Anlagevermögens zu einem bestimmten Zweck, z.B. für die
- Handelsbilanz,
- die Steuerbilanz und
- die kalkulatorischen Werte.
Der Bewertungsplan enthält einen oder mehrere Bewertungsbereiche. Ein Bewertungsbereich entspricht typischerweise einer bestimmten Berichtspflicht oder Rechnungslegungsvorschrift, d.h. einem internationalen Recht wie IFRS oder einem lokalen Recht (z.B. deutsches Handelsrecht oder US-GAAP).
Falls Sie statistische Bereiche in weiteren Währungen abbilden möchten, müssen Sie dazu Fremdwährungsbereiche einrichten.
Für eine parallele Bewertung von Anlagevermögen können Sie echte und abgeleitete Bewertungsbereiche definieren. Beim echten (normalen) Bewertungsbereich werden die Werte bei jedem Buchen fortgeschrieben, d.h. echt in der Datenbank gespeichert. Somit haben Sie die Möglichkeit, die Daten direkt auszuwerten. Handelt es sich jedoch um Teile des Anlagevermögens, für die unterschiedliche Werte gemeldet oder verschiedene Abschreibungsmethoden verwendet werden müssen, kann zur parallelen Berechnung jeweils ein eigener Bewertungsbereich eingerichtet werden.
Die Werte in den abgeleiteten Bereichen errechnen sich aus den Werten von zwei oder mehreren echten Bereichen. Hierfür wird die Rechnungslegungsvorschrift definiert. Das System speichert die abgeleiteten Werte nicht permanent, sondern ermittelt sie dynamisch zum Auswertungszeitpunkt. Abgeleitete Bewertungsbereiche können für Sonderposten oder zu Reportingzwecken verwendet werden. Dabei gilt:
- Bei Sonderposten können Sie für abgeleitete Bereiche dieselben Funktionen verwenden wie für normale Bewertungsbereiche. Insbesondere können Sie sie ebenso auswerten und in ein Ledger im Hauptbuch buchen.
- Anderenfalls definieren Sie die abgeleiteten Bewertungsbereiche lediglich zu Berichtszwecken; sie können nicht bebucht werden.
- Abgeleitete Bewertungsbereiche können keine parallelen Währungen führen und dürfen somit keine Parallelwährungsbereiche enthalten.
Insbesondere müssen Sie festlegen, welche Abhängigkeiten zwischen den Bewertungsbereichen bezüglich der Buchungswerte und AfA-Parameter herrschen sollen.
Für die Kostenrechnung, Versicherung, Investitionsförderung und für verschiedene Steuerberechnungen stehen Ihnen zusätzliche Bewertungsbereiche zur Verfügung.
In den Aktivierungskosten der Anlage oder der Abschreibung können unterschiedliche Werte berücksichtigt sowie verschiedene Regeln für die Aktivierbarkeit eingerichtet werden. Gewisse Kosten, die für eine bestimmte Rechnungslegungsvorschrift unzulässig sind, können Sie in die Gesamtkosten der Anlage einbeziehen, wie beispielsweise die Demontagekosten einer Anlage.
Die Konzernrechnungslegungsvorschrift kann für bestimmte Anlagen eine Abschreibung über fünf Jahre erfordern, während sie aus lokalen oder steuerlichen Gründen über drei Jahre abgeschrieben werden müssen.
Die Abschreibung selbst kann je nach Zweck unterschiedlichen Regeln folgen, z.B. linear oder saldierend. Jeder Bewertungsbereich ermöglicht es Ihnen, bei Bedarf für jede Anlage verschiedene Werte für diverse Zwecke zu ermitteln.
Als Abrechnungsperioden können Sie Kalenderjahr oder Nicht-Kalenderjahr wählen; dabei sind leichte Abweichungen zwischen FI und Neue Anlagenbuchhaltung möglich, wobei aber das Jahresenddatum identisch sein muss. Hierzu stellen Sie auf Buchungskreisebene (siehe Abbildung 2.2) oder auf Bewertungsbereichsebene (siehe Abbildung 2.3) eine abweichende Geschäftsjahresvariante ein, indem Sie auf den Selektionsbutton klicken und ein Kriterium auswählen; allerdings gelten dabei einige Einschränkungen.
Geschäftsjahresvariante – Einschränkungen
- Eine abweichende Geschäftsjahresvariante in der Anlagenbuchhaltung ist nur möglich, wenn Beginn- und Enddatum der Varianten in der Finanz- und Anlagenbuchhaltung übereinstimmen. Diese Einschränkung gilt auch für Bewertungsbereiche, die nicht im Hauptbuch mitgebucht werden.
- Die Zuordnung einer Geschäftsjahresvariante in FI-AA kann nur geändert werden, solange der betroffene Buchungskreis noch nicht den Status Produktiv hat.
Abbildung 2.2: Geschäftsjahresvariante »Buchungskreis«
Abbildung 2.3: Geschäftsjahresvariante »Bewertungsbereich«
Viele Unternehmen haben nur einen Bewertungsbereich für die lokale Rechnungslegung, eventuell ergänzt durch einen zusätzlichen Bereich für die IFRS oder Konzernrechnungslegung. In anderen Ländern, wie z.B. den USA, kann es eine Reihe von zusätzlichen Bewertungsbereichen geben, um den unterschiedlichen Steuerberechnungen gerecht zu werden.
Abbildung 2.4 zeigt einige Beispiele von Bewertungsbereichen:
Abbildung 2.4: Bewertungsbereich ausprägen
Die jeweils zugehörigen Rechnungslegungsvorschriften (RechLegVor) sind mit Ledger-Gruppen verknüpft: nämlich 0L, das immer als führendes Ledger bekannt ist, und in diesem Fall 2L, also ein paralleles Ledger meint. Das führende Ledger ist praktisch das Haupt- oder Default-Ledger. Vor Einführung der neuen Anlagenbuchhaltung musste der Bewertungsbereich 01 immer mit dem führenden Ledger verknüpft sein. Dieses war das einzige, das in Echtzeit gebucht wurde.
In der neuen Anlagenbuchhaltung können Sie den Bewertungsbereich 01 mit jedem Ledger verknüpfen und mehr als einen Bewertungsbereich in »realtime« buchen (siehe Abbildung 2.4).
In den folgenden Abschnitten erläutern wir, wie Sie die Eigenschaften für Bewertungsbereiche festlegen.
Bereich »Bewertungsbereiche ausprägen«
Wenn, wie in Abbildung 2.4, das Kennzeichen Echt für Echter Bewertungsbereich gesetzt ist, bucht das System die Werte dieses Bewertungsbereichs direkt in die Datenbank, woraus folgt, dass die Werte bei jedem Buchen fortgeschrieben und unmittelbar ausgewertet werden können. Soll der Bewertungsbereich hingegen ein abgeleiteter sein, wird das Kennzeichen nicht gesetzt. Sobald die Rechnungslegungsvorschrift für das Hauptbuch angegeben wird, ermittelt das System automatisch die dieser Rechnungslegungsvorschrift zugeordnete Ziel-Ledger-Gruppe.
Es werden allerdings im Gruppenrahmen, d.h. im Detailbild (siehe Abbildung 2.5), die entsprechenden Angaben für den abgeleiteten Bewertungsbereich gemacht.
Abbildung 2.5: Angaben für den abgeleiteten Bewertungsbereich
Folgendes ist dabei zu beachten:
- Sie müssen jedem Bewertungsbereich eine Rechnungslegungsvorschrift zuordnen, selbst den nicht buchenden Bewertungsbereichen oder den zu Reportingzwecken verwendeten Delta-Bewertungsbereichen. Die Rechnungslegungsvorschrift darf nicht initial (leer) sein.
- Sie können mehreren Bewertungsbereichen dieselbe Rechnungslegungsvorschrift zuordnen, sofern sie dieselbe Bewertung repräsentiert.
- Überschneidungen von Ledgern:
- Für die Ledgerlösung gilt: Die indirekt über die Rechnungslegungsvorschrift zugeordneten Ledger-Gruppen dürfen sich hinsichtlich ihrer Ledger nicht überschneiden.
- Für die Kontenlösung gilt: Die indirekt über die Rechnungslegungsvorschrift zugeordneten Ledger-Gruppen müssen alle das führende Ledger enthalten.
- Die Rechnungslegungsvorschrift, die die führende Bewertung repräsentiert, können Sie einem beliebigen Bewertungsbereich zuordnen. Dies muss nicht zwingend der Bewertungsbereich 01 sein.
- Für die Ledgerlösung gilt: Sie können einen abweichenden Bewertungsbereich hinterlegen, aus dem die Konten verwendet werden sollen. Dieser hinterlegte Bewertungsbereich muss jedoch in die Hauptbuchhaltung buchen.
- Für die abgeleiteten Bewertungsbereiche gilt:
- Sie können sie zu Reportingzwecken verwenden.
- In abgeleiteten Bereichen kann auch gebucht werden, wenn der Bereich und seine sämtlichen Basisbereiche derselben Rechnungslegungsvorschrift zugeordnet sind. Ein Beispiel stellen die Sonderposten dar.
- Sie lassen sich für die Anzeige von historischen Daten sowie für die Berichterstattung einsetzen.
- Einem abgeleiteten Bewertungsbereich muss die Rechnungslegungsvorschrift aus einem seiner Basisbereiche zugeordnet werden.
- Das System verwendet beim Buchen in ein paralleles Hauptbuch die Kontenfindung des abweichenden Bewertungsbereichs.
Nachfolgend wollen wir die einzelnen Einstellungen des Bewertungsbereichs und außerdem die damit verbundenen Auswirkungen auf das Hauptbuch, die Bestände und Abschreibungen sowie auf die Werteführung näher betrachten.
Bereich »Buchen im Hauptbuch«
Unter Buchen im Hauptbuch (siehe Abbildung 2.6) bestimmen Sie grundsätzlich, wie die Bestände und Abschreibungen eines Bewertungsbereichs ins Hauptbuch gebucht werden sollen: Die Buchungen können »realtime« bzw. zeitgleich erfolgen, d.h., dass die Buchungen der Anlagenbuchhaltung sofort in das Hauptbuch mitgebucht werden.
Sie haben folgende vier Möglichkeiten, Werte ins Hauptbuch zu buchen:
1. Bereich bucht nicht:
Für einen mit dieser Option ausgewählten Bewertungsbereich bucht das System weder Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) noch Abschreibungen ins Hauptbuch. Diese Einstellung verwenden Sie beispielsweise für Bewertungsbereiche mit parallelen Währungen.
2. Bereich bucht realtime:
Das System bucht für den Bewertungsbereich sowohl AHK als auch Abschreibungen ins Hauptbuch. Dabei werden die AHK »realtime« und die Abschreibungen periodisch gebucht. Im Finanzwesen wird für die Abschreibung je Anlage ein Buchungsbeleg erstellt.
In SAP S/4HANA haben Sie die Möglichkeit, die Bewertung nach verschiedenen Rechnungslegungsvorschriften durchzuführen.
Hierfür bieten sich zwei Mittel an: einerseits die Ledgerlösung und andererseits die Kontenlösung. Je nachdem, welchen der beiden Wege Sie wählen, haben Sie folgende Optionen:
- Die Ledgerlösung: Darunter versteht man nicht die Special Ledger (FI-SL), sondern die Definition und Anlage weiterer Ledger im Hauptbuch. Über die Ledgerlösung können Sie mit einem führenden Ledger und mehreren nicht führenden Ledgern verschiedene Rechnungslegungsvorschriften abbilden.
- Für die führende Bewertung und die parallelen Bewertungen gilt: Immer genau ein Bewertungsbereich jeder Bewertung führt AHK und bucht diese ins Hauptbuch (= führender Bereich).
- Für die passivische Investitionsförderung gilt: Für jede dieser Maßnahmen kann immer genau ein passivischer Investitionsförderbereich jeder Bewertung mit dem Kennzeichen Bereich bucht realtime ins Hauptbuch buchen.
Abbildung 2.6: Buchen im Hauptbuch – Ledgerlösung
- Die Kontenlösung: In diesem Fall werden zusätzliche Kontengruppen im System angelegt. Sie fassen in diesen Kontengruppen alle Konten zusammen, die für die Rechnungslegungsvorschriften relevant sind. Des Weiteren vereinen Sie in einer zusätzlichen Kontengruppe alle Konten, die nach unterschiedlichen Rechnungslegungsvorschriften gebucht werden müssen.
- Nur für die führende Bewertung gilt: Genau ein Bewertungsbereich der führenden Bewertung führt AHK und bucht diese ins Hauptbuch. Der Bewertungsbereich der parallelen Bewertung bucht mit dem Kennzeichen Bereich bucht Bestände zeitgleich, Abschreibungen periodisch.
- Für die passivische Investitionsförderung gilt: Für jede passivische Investitionsfördermaßnahme (der führenden und auch der parallelen Bewertung) kann immer genau ein passivischer Investitionsförderbereich einer Bewertung mit diesem Kennzeichen ins Hauptbuch buchen.
3. Bereich bucht nur die Abschreibungen:
- Für den Bewertungsbereich bucht das System nur Abschreibungen, und zwar periodisch; AHK werden nicht gebucht. Der Buchungsbeleg für die Abschreibung wird im Finanzwesen je Anlage gebucht.
- Diese Einstellung ist beispielsweise bei Bewertungsbereichen mit Abschreibungen für kalkulatorische Zwecke notwendig.
4. Bereich bucht Bestände zeitgleich, Abschreibungen periodisch:
- Für den Bewertungsbereich bucht das System sowohl AHK als auch Abschreibungen ins Hauptbuch. Dabei werden die AHK zeitgleich, Abschreibungen dagegen periodisch gebucht. Der Buchungsbeleg für die Abschreibung wird im Finanzwesen je Anlage fortgeschrieben.
- Sie setzen dieses Kennzeichen in folgenden Fällen:
- bei der Kontenlösung: Für die parallelen Bewertungen gilt: Genau ein Bewertungsbereich der jeweiligen parallelen Bewertung führt AHK und bucht diese ins Hauptbuch. Dieser Bereich bucht zeitgleich zur führenden Bewertung seine Bestände je Anlage ins Hauptbuch;
- bei der Ledger- und Kontenlösung: für die Sonderpostenabwicklung.
Bereich bucht Bestände zeitgleich, Abschreibungen periodisch
Die Option Bereich bucht Bestände zeitgleich, Abschreibungen periodisch ist äquivalent zur Option Bereich bucht realtime.
Ändern des Kennzeichens
In einem System mit produktiven Buchungskreisen dürfen Sie das Kennzeichen für das Buchen ins Hauptbuch auf keinen Fall ändern! Anderenfalls kann keine vollständige und konsistente Datenhaltung mehr gewährleistet werden, und die Daten lassen sich nicht mehr korrigieren.
Hintergrund: In der Anlagenbuchhaltung werden keine separaten Werte fortgeschrieben. Diese werden vielmehr im umfassenden Buchungsbeleg zentral für das Finanzwesen in der Tabelle ACDOCA fortgeschrieben. Das Kennzeichen für das Buchen ins Hauptbuch steuert u.a., ob die Tabelle ACDOCA oder DOC_IT fortgeschrieben wird.
Für das Buchen im Hauptbuch sollten Sie grundsätzlich beachten:
- Innerhalb der führenden Rechnungslegungsvorschrift darf es nur einen Bewertungsbereich geben, der AHK-Werte »realtime« bucht und führt.
- Innerhalb jeder parallelen Rechnungslegungsvorschrift gilt:
- Im Rahmen der Ledgerlösung darf es nur einen Bewertungsbereich geben, der AHK-Werte »realtime« bucht und führt.
- Im Rahmen der Kontenlösung darf es nur einen Bewertungsbereich geben, der AHK-Werte zeitgleich bucht und führt.
- Innerhalb einer Rechnungslegungsvorschrift kann es weitere Bewertungsbereiche für parallele Währungen geben, die AHK-Werte führen, aber nicht in die Finanzbuchhaltung buchen.
- Die Bewertungsbereiche für eine Aufwertung und Investitionsförderung werden »realtime« gebucht.
Bereich »Werteführung«
In diesem Bereich (siehe Abbildung 2.7) bestimmen Sie, welche Werteführung für die verschiedenen Wertarten wie z.B. AHK, Abschreibung und Zinsen zulässig sein soll.
Abbildung 2.7: Buchen im Hauptbuch – Ledgerlösung (Fortsetzung)
Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie positive Restbuchwerte müssen in allen Bewertungsbereichen gestattet sein, in denen aktivierte Anlagenbestände abgeschrieben werden sollen. Dies ist der Normalfall. Negative Restbuchwerte müssen Sie in Bereichen erlauben, die unter Null abgeschrieben werden, und in Bereichen, die passivisch dargestellte Wertberichtigungen (Sonderposten) führen sollen. Letztere dürfen keine positiven Restbuchwerte und keine AHK führen.
Wenn Sie Bewertungsbereiche benötigen, deren Werte sich rechnerisch aus anderen Bereichen ergeben, können Sie abgeleitete Bewertungsbereiche wie echter bereich definieren, z.B. für die Sonderpostenabwicklung. Geben Sie hierzu die zugrunde liegenden Bewertungsbereiche (Basisbereiche) und das jeweilige Vorzeichen an, mit dem die Werte (des neuen Bereichs) in den abgeleiteten Bereich eingehen sollen. An dieser Stelle muss sichergestellt sein, dass das Kennzeichen echter Bewertungsbereich (siehe Abbildung 2.6) nicht gesetzt ist.
Wenn ein abgeleiteter Bereich ausschließlich Reportingzwecken dient, d.h., seine Werte nicht mitgebucht werden, können Sie durch das Setzen des Kennzeichens Bereich nur für Reportingzwecke festlegen, dass keine Wertprüfungen durch das System erfolgen sollen.
2.1.3 Bewertungstyp
Die Bewertungsbereiche der Standardbewertungspläne sind alle typisiert. Diese Einteilung übernimmt das System beim Anlegen eines Bewertungsplans aus dem referenzierten Standardbewertungsplan. Aus diesem Grund sollten Sie den Bewertungsbereich nach seinem primären Zweck kennzeichnen. Beispielsweise hat der Bereich 01 den Typ »Handelsbilanzielle Bewertung«.
Der Bewertungs- oder auch Bereichstyp ist insbesondere in zwei Situationen von Bedeutung:
1. Wenn Sie das Modul IM (Investitionsmanagement) einsetzen. Hier spielt der Bereich mit dem Typ 07 (kalkulatorische Bewertung) eine besondere Rolle: Für ihn dürfen keine Aktivierungsdifferenzen als neutraler Aufwand abgegrenzt werden. Dies ist erforderlich, um zu gewährleisten, dass alle nicht aktivierten Belastungen einer Investitionsmaßnahme in der Kostenrechnung berücksichtigt werden.
2. Für Abschreibungsbereiche zur Berechnung der Transportsteuer in Russland: In diesem Fall wird der Bewertungstyp 20 verwendet.
In Abbildung 2.8 sehen Sie einige Beispiele von Bewertungstypen.
Abbildung 2.8: Bewertungstypen
2.1.4 Anlagenklassen
Eine Anlagenklasse in SAP ist eine Gruppe von Anlagen, die ähnliche Eigenschaften wie Kontenfindung, Abschreibungsregeln und Stammdaten aufweisen. Aus buchhalterischer Sicht sind die Anlagenklassen das wichtigste Strukturierungsmittel für das Anlagevermögen, da Sie es nach unterschiedlichen Kriterien gliedern können. Im Modul FI-AA sind beliebig viele Anlagenklassen definierbar.
Jede Anlage muss genau einer Anlagenklasse zugeordnet werden. Die Anlagenklassen sind buchungskreisübergreifend definiert. Sie sind somit mandantenweit für alle Buchungskreise einheitlich relevant. Dies gilt auch, wenn die Buchungskreise auf unterschiedliche Bewertungspläne verweisen und somit verschiedene Bewertungsbereiche besitzen.
Über die Anlagenklasse ordnen Sie die Anlagen und die jeweiligen Geschäftsvorfälle den entsprechenden Hauptbuchkonten zu. Ein und dieselbe Kontenzuordnung kann von mehreren Anlagenklassen verwendet werden. Deshalb ist es möglich, das Anlagevermögen auf Ebene der Anlagenklassen differenzierter zu strukturieren als auf Ebene der Hauptbuchkonten.
Bei der Bildung von Anlagenklassen sind folgende Kriterien zu beachten:
- Ein wichtiger Faktor ist die Vergabe von Vorschlagswerten, insbesondere Abschreibungsparametern, an die zu einer Klasse gehörigen Stammsätze. Damit erhält die Anlagenklasse die Funktion eines Musterstammsatzes und ermöglicht ein einfaches und sicheres Anlegen von Anlagenstammsätzen.
- Bildaufbau, Registerlayout und Feldeigenschaften des Anlagenstammsatzes können klassenspezifisch festgelegt werden.
- Über die Anlagenklasse lässt sich die Nummernvergabe für Anlagen klassenspezifisch steuern.
- Die Anlagenklasse ist ein Selektionskriterium bei allen Standardreports der Anlagenbuchhaltung und gestattet eine Sortierung und Summierung nach klassenspezifischen Kriterien. Somit spielt sie eine wesentliche Rolle für die Gruppierung der Anlagen zu Auswertungszwecken.
Bewertungsparameter aus der Anlagenklasse
Es ist sinnvoll, die Bewertungsparameter (AfA-Schlüssel usw.) aus der Anlagenklasse vorzuschlagen. Sie sollten zumindest so viele Anlagenklassen definieren, wie Sie Anlagen mit unterschiedlichen Bewertungsparametern haben.
Anlagenklassen werden in mehreren Stufen definiert. Die Struktur der gesamten Anlagenklasse besteht aus drei Teilen:
- aus Steuerungsparametern,
- Vorschlagswerten für die Anlagenstammdaten und
- Vorschlagswerten für Abschreibungsparameter im jeweiligen Bewertungsplan.
Sie können einer Anlagenklasse Abschreibungsparameter für beliebig viele Bewertungspläne zuordnen. Folglich ist es möglich, einen konzernweiten Anlagenklassenkatalog unabhängig von länderspezifischen Bewertungsplänen zu führen.
Die Strukturierung des Anlagevermögens ist aus buchhalterischer Sicht von der technisch orientierten Strukturierung des Moduls PM (Plant Maintenance) unabhängig. Sie bietet eigene Strukturbegriffe, wie z.B. Technische Plätze und Equipments, die eine Gliederung der Anlage nach Instandhaltungserfordernissen erlauben (siehe Abbildung 2.9).
Die Integration der Module FI-AA und PM kann durch den Eintrag der zugehörigen Anlage im jeweiligen Stammsatz erfolgen. Dadurch ermöglichen Sie die Selektion aller zu einer Anlage gehörenden Equipments.
Abbildung 2.9: Anlagen – technische Struktur
Je nach Unternehmensgröße kann die Anzahl der benötigten Anlagenklassen stark variieren. Sie sollte aber stets eine gewisse Mindestmenge aufweisen. Hierfür hat sich eine Zahl von 50 als sinnvolle Größenordnung ergeben. Generell wird empfohlen, zumindest die Anlagen mit identischen Abschreibungsparametern zu einer Anlagenklasse zusammenzufassen. Zudem ist beim Anlegen einer neuen Anlage auf eine eindeutige Klassenzuordnung zu achten. Die Definition Ihrer Anlagenklassen sollten Sie sorgfältig vorbereiten und durchführen. Die SAP liefert übrigens wie gewohnt bereits vordefinierte Anlagenklassen als Beispiele aus.
Wie Sie Anlagenklassen definieren und welche Kriterien Sie dabei beachten müssen, werden wir im Abschnitt 2.2.4 näher beschreiben.
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