Leseprobe
2.1 Auswirkungen des Standards auf relevante Geschäftsprozesse und Anwendungen
In der bislang erfolgten ersten Betrachtung könnte leicht der Eindruck entstehen, es handele sich bei IFRS 15 um ein rein buchhalterisches Thema. Die Regelungen des Standards haben aber weit größere Effekte, etwa auf das Vertragsmanagement, die Aktivitäten im Kern der Vertriebsprozesse, auf unterstützende Prozesse im Hinblick auf eine zeit- und sachgerechte Bilanzierung sowie auf weitere Unternehmenskennzahlen und die damit verbundenen Systeme und Anwendungen (siehe Abbildung 2.1).
Abbildung 2.1: Geschäftsprozesse
Um eine vollständige Sicht auf mögliche Implikationen zu erhalten, müssen folgende Fragestellungen einbezogen werden:
- Wie stark ist das jeweilige Geschäftsmodell des Unternehmens vom IFRS 15 betroffen?
- Welche Relevanz hat der Standard auf bestehende Verträge mit Kunden, bzw. welche Vertragsanpassungen müssen durchgeführt werden?
- Welche Auswirkungen ergeben sich auf die Geschäftstätigkeit des Unternehmens hinsichtlich des zukünftigen Angebotsportfolios (Bundles, Mehrkomponentenverträge, Lieferungs- und Leistungs- sowie Zahlungsvereinbarungen mit Kunden)?
- Welche Vertriebsprozesse sind von den Auswirkungen betroffen, und wie hoch ist hier der Anpassungsbedarf (Retourenabwicklung, Gewährleistungen, Rückkaufvereinbarungen, Finanzierungskomponenten, Kundenzahlungen)?
- Welche Supportprozesse – insbesondere bzgl. des Unternehmens- und Konzernberichtswesens – sind von den Änderungen betroffen (v. a. Bilanz, Umsatzkennzahlen und Planungsrechnungen)?
- Wie hoch ist der Anpassungsbedarf für Applikationen und Systeme, die die betroffenen Prozesse unterstützen?
- Inwieweit sind Personalprozesse und -vereinbarungen betroffen (Prüfung erforderlicher Vertragsanpassungen im Hinblick auf bestehende und künftige, erfolgsabhängige Bonusvereinbarungen)?
Deutlich wird an dieser Stelle v. a., dass Vertrags-, Verkaufs- und Vertriebsprozesse mitsamt der zugrunde liegenden Systeme und Anwendungen unter dem Gesichtspunkt der weitgehenden Entkopplung operativer Tätigkeiten von der Rechnungslegung bzw. Erlösrealisierung analysiert und ggf. neu definiert werden müssen.
Gleichzeitig muss bei der Umsetzung der Anforderungen beachtet werden, dass dem Rechnungslegungsprozess und der Abschlussberichterstattung künftig weit mehr Detailinformationen aus diesen Prozessen zugänglich gemacht werden. Was daraus gefolgert werden kann, wird am Ende des Buches in Abschnitt 7.2 weiter erläutert.
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